Kosten:
Sollte bei Ihnen ein Pflegegrad vorliegen, wird der Tagessatz selbstverständlich mit der Pflegekasse abgerechnet. Seit dem 01.01.15 können Pflegebedürftige zusätzlich zu ambulanten Pflegesachleistungen, zum Pflegegeld oder zur Kombinationsleistung, auch die teilstationäre Tages- oder Nachtpflege in Anspruch nehmen, ohne dass eine Anrechnung auf diese Ansprüche erfolgt.
Teilstationäre Ansprüche über ihren Pflegegrad:
Pflegegrad I - 125 Euro / Entlastungsbetrag
Pflegegrad II - 689 Euro
Pflegegrad III - 1.298 Euro
Pflegegrad IV - 1.612 Euro
Pflegegrad V - 1995 Euro
Ebenso besteht die Möglichkeit unsere Tagesstätte stundenweise zu besuchen. Dies wird über den sogenannten Entlastungsbetrag (von monatlich 125 Euro ), oder über Verhinderungspflege ( 2148 Euro jährlich ) abgerechnet.
Gerne werden wir Ihnen vorab einen unverbindlichen Kostenvoranschlag unterbreiten.
Selbstverständlich beraten wir sie vorab kostenlos und führen Sie durch unsere Tagesstätte.
Ein kostenloser Probe Tag ist bei uns selbstverständlich.
Ihre Ansprechpartnerinen:
Christine Kleinbub
stellvertretende Geschäftsleitung
Pflegeberaterin/Casemanagerin
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07275-9886-227
Anke Bühler (Pflegedienstleitung)
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07275-9886-300